So funktioniert Bausparen
Das Prinzip des Bausparens ist ganz einfach. Viele Sparer zahlen in einen großen Topf ein, aus dem dann die Bauspardarlehen ausgezahlt werden. Zins- und Tilgungszahlungen fließen wieder in diesen Topf. Somit steht immer eine Menge Kapital zur Verfügung.
Damit man ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden.
In der Regel läuft ein Bausparvertrag 7 Jahre: Die ersten sechs wird eingezahlt, und dann ruht der Topf 1 Jahr. Das ist auch die Voraussetzung, um staatliche Förderung in Form von Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohnungsbauprämie zu bekommen. (Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung, die Wohnungsbauprämie bei Ihrer Bausparkasse.)
Ein zweites Kriterium ist die Mindestansparsumme, die meist 40% der Vertragssumme beträgt und bei Vertragsabschluss festgelegt wird.
Und dann ist da noch die Wartezeit, die i.d.R. 18 Monate beträgt. Es gibt nämlich auch Leute, die die Mindestansparsumme sofort einzahlen können; damit nun alle Bausparer gleich behandelt werden, wurde die Wartezeit festgelegt.
Als letztes Kriterium ist die Bewertungsziffer zu nennen, die sich nach der bereits zurückgelegten Laufzeit des Vertrages und der Höhe des angesparten Bausparguthabens richtet.
Wenn alle Kriterien erfüllt sind, kommen Sie in die sogenannte Zuteilung. Das ist der Zeitpunkt, wo Sie Ihr Bauspardarlehen in Anspruch nehmen können.
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Wie funktioniert ein Bausparvertrag?
1775 wurde in Birmingham/Großbritannien die erste Bausparkasse gegründet. Heute besitzen mehr als 25 Millionen Bundesbürger mindestens einen Bausparvertrag.
Der klassische Bausparvertrag dient der späteren Finanzierung des Eigenheims. Dabei eignet sich Bausparen als Sparvertrag und Renditeknüller auch für diejenigen, die ihr Geld sicher und rentabel anlegen wollen - und nicht mal im Traum ans Eigenheim denken. Mit Bonus und staatlichen Prämien erzielen Anleger nämlich Spitzenrenditen von mehr als 6 Prozent.
Die Idee des Bausparens besteht darin, über die Gemeinschaft der Bausparer ausreichend Eigenkapital zur Baufinanzierung zu bilden. Gleichzeitig soll der Bausparer einen Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsstabiles Darlehen erwerben.
Alle Bausparer zahlen ihre Sparleistungen in einen Topf, aus dem dann das angesparte Eigenkapital bzw. das Bauspardarlehen entnommen wird. Hat der Bausparer mit seinen Sparleistungen mindestens 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme (je nach Bausparkasse) über eine bestimmte Zeitspanne angespart, besitzt er Anspruch auf ein Darlehen.
Beispiel
Als Bausparer schließen Sie einen Bausparvertrag über die von ihnen gewünschte Bausparsumme ab, beispielsweise über 30.000 Euro. Sie verpflichten sich damit zu regelmäßigen monatlichen Sparleistungen zwischen drei und zehn Promille der vereinbarten Bausparsumme, hier zwischen 90 und 300 Euro.
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Wenn das Mindestsparguthaben - also 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme - eingezahlt ist, in unserem Beispiel 12.000 bzw. 15.000 Euro, und das Guthaben, das übrigens auch mit Guthabenszinsen belohnt wird, über eine ausreichende Zeitspanne besteht, haben Sie ein Anrecht auf das Bauspardarlehen erworben.
Das Darlehen wird meist in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben ausgezahlt. Sie können jetzt über die gesamte Bausparsumme verfügen und Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen.
Garantierter Darlehenszinssatz
Gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase ist ein Bauspardarlehen über die gesamte Laufzeit konkurrenzlos zinsgünstig. Sie sichern sich einen garantierten Darlehenszinssatz unabhängig von den Schwankungen am Kapitalmarkt.
staatliche Förderung
Der Staat fördert mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmer-Sparzulage, der Eigenheimförderung und dem Baukindergeld die Schaffung von Wohneigentum. Die Grundförderung beträgt bei 1 Prozent der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, maximal 1.250 Euro jährlich, über eine Laufzeit von acht Jahren.
Hinzu kommt als zweite Förderkomponente die Kinderzulage für jedes zu berücksichtigende Kind in Höhe von 800 Euro in jedem Jahr des Förderzeitraums (Stand 2005).
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Ein Bausparvertrag kann außer für den Erwerb von Wohneigentum, z. B. auch genutzt werden:
- für Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- zur Ablöse von Hypotheken
- zur Finanzierung von Bauland und Erschließungskosten
- um Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb zu zahlen
- zur Auszahlung von Miterben eines Hauses
- zum Einkauf in eine Altenheimwohnung etc.



