Die Grundidee des Investmentgeschäftes ist es, auch breiten Anlegerkreisen mit vertretbaren Mitteln geringen Kosten und bei möglichst überschaubaren Risiken den Aktien- oder Immobilienbesitz - d. h. die Beteiligung an Aktiengesellschaften (AG) bzw. Immobilien - zu ermöglichen. Dabei werden über das Investmentsparen sog. "Fonds" aufgelegt, die aus einer Vielzahl verschiedener Aktien- oder Immobilienwerte bestehen. Die Mischung ist erforderlich, um Kursschwankungen verschiedener Werte auszugleichen.
Fachleute des Investments betreuen und verwalten Fonds erfolgsorientiert, indem sie für eine möglichst optimale Mischung und Streuung der Werte sorgen. Das Prinzip besteht darin, dass viele Anleger in einen "Topf" einzahlen und das Kapital (Sondervermögen) in Wertpapiere oder Immobilien angelegt wird; die Fondsgemeinschaft teilt sich dann die Erträge aus den Kursgewinnen und jährlichen Aktienausschüttungen. Diese Idee wird zunehmend auch von institutionellen Anlegern genutzt.
Miteigentümer an einer Kapitalgesellschaft (Investmentgesellschaft) wird jeder Anleger über Investmentzertifikate, die seinen Anteil an diesem Sondervermögen (und dem entsprechenden Gewinn) dokumentieren. Die Gesellschaften sind verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Sondervermögens zu sorgen und werden entsprechend von Behörden kontrolliert. So muss die Kapitalanlagegesellschaft eine Depotbank mit der Verwahrung des Sondervermögens beauftragen, die die Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine übernimmt.
Die Ausgabe von Anteilscheinen erfolgt heute nur noch in Ausnahmefällen. In der Regel werden die Anteile als Depotwert (Buchgeld) geführt, was die gesamte Abwicklung von Kauf oder Verkauf sehr vereinfacht.
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