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Rücklage

Eine Rücklage ist ein finanzieller Überschuss, welcher für bestimmte zukünftige Zwecke vorgesehen ist und stellt einen Bestandteil des Eigenkapitals dar. Diese entstehen aus versteuerten Gewinnen und resultieren aus der Zurückhaltung von Gewinnen und durch Einlagen von zusätzlichem Eigenkapital. Sie dienen vorrangig der Erhöhung der Selbstfinanzierungsmittel von Betrieben und werden häufig für weitere Investitionen verwendet und dienen auch der Deckung von Verlusten.
Die Sicherstellung der Leistungsfinanzierung steht somit im Vordergrund. Beispielsweise sind die Krankenkassen nach SGB XI § 64 (1) dazu verpflichtet Rücklagen zu bilden.
Man unterscheidet zwischen offenen und stillen Rücklagen- letztere werden nicht in der Bilanz ausgewiesen. Durch sie erscheint der Gewinn und das Eigenkapital geringer, als sie zum Bilanzstichtag gegeben ist. Die Bildung von stillen Reserven ist durch den Gesetzgeber grundsätzlich eingeschränkt.

Im privaten Bereich kann man sich Rücklagen beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto aufbauen. Diese sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt und bieten sich darum hierfür besonders an.

 

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