Was ist eigentlich ein Girokonto?
Als Girokonto bezeichnet man ein Bankkonto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. "Giro" bzw. "girare" kommt aus dem Italienischen und bedeutet Kreislauf bzw. kreisen lassen. Ein Girokonto wird von einem Kreditinstitut geführt. Zahlungen werden zu Gunsten bzw. zu Lasten diese Kontos gebucht.
Die Geschichte des Girokontos ist nicht eindeutig dokumentiert. In Aufzeichnungen ist überliefert, dass im in islamischen Ländern bekannten Hawala-Finanzsystem bereits 1327 mit Konten gearbeitet wurde. Diese Konten wurden jedoch nur im Handel zwischen den Banken angewendet. Der direkte Vorläufer der Girokonten tritt im Spätmittelalter in Italien auf. Dabei breitete sich unter Kaufleuten eine Form kontenmäßiger Verrerrechnung aus. Von Italien ausgehend trat diese Form der Handelsunterstützung Ihren Siegeszug zuerst in Europa, dann weltweit an.
Ab 1906 wurde von der PTT in der Schweiz ein Girokonto unter der Bezeichnung Postscheckdienst vertrieben. Der eigentliche Boom der Girokonten erfolgte jedoch erst in den 1980er und 1990er Jahren. So besteht seit 1995 eine Empfehlung des ZKA (Zentraler Kreditausschuss), nach der alle Banken und Sparkassen jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollen.
Rechtliche Aspekte: In Deutschland ist das Girokonto rechtlich in den Paragraphen 676f bis 676h des BGB geregelt. Die Kündigung ist für den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine Gebühren erheben. Auch die Bank hat die Möglichkeit, das Konto zu kündigen. Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für Minderjährige eingerichtet werden. Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, d.h. ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.
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