Der virtuelle Zugang
Jeder, der ein Girokonto hat, der kann erkennen, dass auch der Weg zu der Bank gespart werden kann, wenn Onlinebanking eingerichtet ist. Hierbei sollte allerdings auch beachtet werden, dass eine verschlüsselte Übermittlung durchgeführt werden sollte. Wer allerdings noch kein Onlinebanking eingerichtet hat, der sollte auch hier auf die kontoführende Bank gehen und diesen zusätzlichen virtuellen Zugang einrichten lassen. So werden seitens der Bank neben den Freigaben auch wichtige Hinweise gegeben, welche das Onlinebanking sicherer gestalten, aber auch darauf hingewiesen, dass seitens der Bank Verschlüsselungstechniken eingesetzt werden. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass ein sehr guter Virenschutz seitens des Nutzers gegeben werden sollte, da bei einem Virus oder Trojaner der Zugang zum Onlinebanking gesperrt wird. Wenn der Banking Zugang eingerichtet ist, welcher unterschrieben werden muss, kann erkannt werden, dass man über die Post an einem sogenannten PIN TAN Verfahren teilnimmt, welchen man in der Tagespost erhält.
Hierbei kann auch erkannt werden, dass die TAN (Transaktionsnummer) je nach Geldinstitut anders angeordnet ist. So hat auch das Kreditinstitut den Nutzer vor Missbrauch geschützt, welcher zusätzlich eine Schablone ausgehändigt bekommt. Da das System neben der PIN (persönliche Indifikationsnummer) auch bei jeder Transaktion eine sogenannte TAN (TransAktionsNummer) abfragt, kann bei dieser TAN erkannt werden, dass diese nicht mehr sortiert, sondern im Zufallsprinzip ausgewählt wird. Bei dem Onlinebanking kann erkannt werden, dass dieses über die Homepage der Bank durchgeführt wird und schon bei der Verschlüsselung die SSL 128 bit Verbindung aufbaut. So kann erkannt werden, dass das Geldinstitut eine sichere Verbindung und auch Übermittlung der Daten bereitstellen muss. Wenn allerdings Gefahren von dem Anschlussnehmer ausgehen, kann erkannt werden, dass die Bank auch hier schnell reagiert, indem sie den Bankzugang sperrt und erst nach Rücksprache mit dem Kontoinhaber wieder freigibt.
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Wenn die Vorteile von dem Onlinebanking betrachtet werden, kann auch hier erkannt werden, dass neben der Zeitersparnis beim Durchführen der virtuellen Bankgeschäfte auch verschiedene Gebühren günstiger werden. So werden die Überweisungsaufträge direkt in das System eingepflegt und nur bei Überschreitung des Dispositionslimits vom Kontoführer freigegeben und manuell bearbeitet. So werden diese Art Aufträge gesondert berechnet, was in der Regel allerdings die Ausnahme ist. Wenn die Zeitersparnis genau betrachtet wird, kann erkannt werden, dass damit nicht nur der Weg auf die Bank gemeint ist. Hier kommt die Ersparnis für die automatische Bearbeitung hinzu, welche allerdings 24 Std. im Gegensatz zu einem Bankschalter durchgeführt werden kann. Durch diese Zeitersparnis kann auch erkannt werden, dass diese Geldgeschäfte wesentlich schneller durchgeführt werden, so dass auch die Zahlungen an verschiedene Empfänger ebenfalls schneller durchgeführt werden können.
So kann erkannt werden, dass verschiedene Unternehmen, um die Zeitersparnis zu nutzen, auch zusätzlich auf Onlinebanking umgestellt wurden, da die Finanzbuchhaltung von dieser Zeitersparnis profitiert und die Geschäfte schneller abgewickelt werden können. So kann aber auch erkannt werden, dass das Finanzamt bei einem Onlinezugang die Nutzer dazu verpflichtet an der sogenannten Elster (elektronische Steuererklärung) teilzunehmen, welche ähnlich arbeitet wie das Onlinebanking. Es sollte allerdings bei diesem Onlinegeschäft sehr viel Wert auf die Sicherheit gelegt werden, da der Missbrauch bei grober Fahrlässigkeit nur bedingt ersetzt werden kann. So sollte neben der Onlinesicherheit aber auch darauf geachtet werden, dass die PIN sowie TAN sicher aufbewahrt werden sollte.
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